Datenschutz-Information
Für Beschäftigte (Fahrer), Disposition und Verwaltung sowie zu Kunden-/Fahrgastdaten – im Web-Portal und in der Fahrer-App.
Entwurf – bitte prüfen und ausfüllen. Die […]-Felder
durch deine Angaben ersetzen. Diese Vorlage beschreibt, was das System verarbeitet,
ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gerade bei GPS-Ortung und
Gesundheitsdaten (Krankenfahrten) empfiehlt sich ein Blick durch
Anwalt/Datenschutzbeauftragten – vor allem zur Wahl der richtigen Rechtsgrundlage.
1. Verantwortlicher
[Firma / Inhaber], [Anschrift], [E-Mail],
[Telefon]. Datenschutzbeauftragter (falls bestellt): [Name / Kontakt].
2. Zweck des Systems
Das Fahrdienstportal dient der Disposition, Durchführung und dem Nachweis von Fahrten
(Taxi/Mietwagen, ggf. Kranken-/Patientenbeförderung) sowie der Fahrzeug-,
Schicht- und Arbeitszeitverwaltung.
3. Welche Daten verarbeitet werden
- Beschäftigte/Fahrer: Name, Benutzerkonto, Rolle, An-/Abmeldungen,
Schicht- und Arbeitszeiten (inkl. automatisch gemessener Pausen über den
Pause-Knopf; nachträgliche Korrekturen durch die Verwaltung werden mit Name und Grund
protokolliert), Dienstplan, Urlaubs-/Frei-Anträge und Abwesenheiten
(Urlaub, Krankheit – Krankheitsvermerke sind nur für Berechtigte mit
Abwesenheits-Recht einsehbar), Fahrzeugzuordnung, Fahrzeug-Status (frei/besetzt),
Kilometerstände, Bemerkungen sowie Anmelde-/Sicherheitsprotokolle. Zur Führerschein-/
P-Schein-Kontrolle vorgelegte Ablichtungen werden nach Bestätigung durch das
Büro – spätestens nach 60 Tagen – automatisch gelöscht; gespeichert bleibt nur das
Ablaufdatum. Bei aktivierter Ortung zusätzlich Standortdaten – sie fallen
nicht nur während der Schicht an, Einzelheiten in Ziffer 6.
- Kunden/Fahrgäste/Patienten: Name, Telefonnummer, Abhol- und Zieladresse,
Fahrt-/Termindaten, ggf. Hinweise zur Fahrt sowie Abrechnungsdaten. Bei Krankenfahrten
zusätzlich Angaben mit Gesundheitsbezug (siehe Ziffer 4).
- Belege & Nachweise: Unterschriften (z. B. Fahrgast/Fahrer
zur Fahrtbestätigung), Fotos (z. B. zu Fahrzeugmängeln oder Belegen).
- App-Technik: zur Zustellung von Push-Mitteilungen ein Geräte-Kennzeichen
(Push-Token); für den Ausweis-Login wird die Kamera nur lokal zum Auslesen des QR-Codes
genutzt – es werden dabei keine Bilder gespeichert oder übertragen.
- System: Änderungs- und Sicherheitsprotokolle (wer hat wann was getan),
zur Nachvollziehbarkeit und IT-Sicherheit.
4. Gesundheitsdaten bei Krankenfahrten (besondere Kategorien, Art. 9)
Werden Kranken-/Patientenfahrten abgewickelt, verarbeitet das System zu einer
Fahrt folgende Angaben zum Fahrgast: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Krankenkasse,
Gewicht/Größe (für die Wahl des Transportmittels), Transportart
(gehfähig, Rollstuhl, Tragestuhl, liegend), Termin und Zielklinik/Station,
Zugang/Etage am Abholort, transportrelevante Besonderheiten sowie – falls einschlägig –
einen Infektionsschutz-Hinweis mit Art der Infektion. Das sind
besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Sie werden
auf das für die Beförderung Erforderliche beschränkt, im sensiblen Kern
verschlüsselt gespeichert (siehe Ziffer 7) und sind nur für ausdrücklich
berechtigte Personen einsehbar; jede Einsichtnahme wird protokolliert.
Rechtsgrundlage (vom Betreiber zu bestätigen): je nach Gestaltung
typischerweise Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 BDSG (Beförderung im Rahmen der
Gesundheitsversorgung) und/oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche
Einwilligung), jeweils zusammen mit der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b).
[Vom Betreiber/Datenschutzbeauftragten für den konkreten Fall festlegen.]
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Beschäftigungsverhältnis und Dienstplanung: § 26 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Durchführung der Fahrten für Kunden/Patienten: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(Gesundheitsdaten zusätzlich nach Ziffer 4).
- Gesetzliche Nachweise (Fahrtenbuch, Aufbewahrung): Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
- Betriebssicherheit und Protokolle: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- GPS-Ortung: ausschließlich mit freiwilliger Einwilligung
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, ggf. i. V. m. § 26 Abs. 2 BDSG). Die Ortung ist
nicht auf die Schicht begrenzt – was das bedeutet, steht in
Ziffer 6. Der Widerruf ist jederzeit ohne Nachteil möglich;
danach wird die Ortung für den betroffenen Fahrer abgeschaltet und seine
gespeicherten Positionen werden gelöscht.
6. Standort/GPS im Detail
Die Ortung wird für jeden Fahrer einzeln freigeschaltet und dient der Disposition
(nächstes freies Fahrzeug, Sicherheit der Fahrer).
Wann Standortdaten anfallen – ohne Beschönigung: Übertragen wird,
sobald die Fahrer-App läuft oder eine Portalseite geöffnet ist; die App sendet auch
im Hintergrund und bei gesperrtem Bildschirm weiter. Die Übertragung ist
nicht an eine Schicht gebunden und endet nicht mit dem Dienstschluss.
Wer das Diensthandy mitnimmt und die App nicht vollständig schließt, überträgt seinen
Standort auch in der Pause, nach Feierabend und am freien Tag – einschließlich des
Heimwegs. Ein fest im Fahrzeug eingebautes Gerät meldet die Position des Wagens
unabhängig davon, ob jemand angemeldet ist.
Was ausdrücklich nicht stattfindet: eine heimliche
Überwachung. Jeder Fahrer wird vorab informiert, sieht den aktuellen Stand jederzeit
selbst unter „Mein Standort“ im Fahrerbereich und kann die Übertragung jederzeit
beenden, indem er die App vollständig schließt oder dem Gerät die
Standort-Berechtigung entzieht. Eine Auswertung zur Kontrolle von Leistung oder
Verhalten der Fahrer findet nicht statt.
Widerruf der Einwilligung über [Weg – z. B.
Zentrale/Büro].
Kartendarstellung (OpenStreetMap): Für die Fahrzeug-Übersichtskarte im
internen Dispositionsbereich werden Kartenbilder („Kacheln") von Servern der
OpenStreetMap Foundation (Cambridge, Großbritannien) geladen. Dabei erhält OpenStreetMap
technisch bedingt die IP-Adresse des abrufenden Arbeitsplatzes und den betrachteten
Kartenausschnitt. Fahrzeugpositionen, Personen- oder Fahrtdaten werden nicht an
OpenStreetMap übermittelt – sie verbleiben auf unserem Server und werden nur im
Browser über die Karte gelegt. Für Großbritannien besteht ein Angemessenheitsbeschluss
der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO).
7. Datensicherheit (Art. 32)
Zum Schutz der Daten werden u. a. folgende technische und organisatorische Maßnahmen
eingesetzt:
- Verschlüsselte Übertragung über HTTPS/TLS.
- Besonders sensible Felder – Unterschriften und Fahrthinweise
inkl. Gesundheitsangaben – werden verschlüsselt in der Datenbank
abgelegt; der Schlüssel liegt außerhalb des öffentlichen Web-Bereichs.
- Verschlüsselte Datensicherungen (Backups).
- Rollenbasierte Zugriffsrechte (Zugriff nur im erforderlichen Umfang) und
Zwei-Faktor-Anmeldung für Verwaltungskonten.
- Änderungs- und Zugriffsprotokolle zur Nachvollziehbarkeit. Für
Gesundheitsdaten (Krankenfahrten) wird zusätzlich in einem eigenen
Zugriffsprotokoll festgehalten, wer wann welche Patienten-Ansicht
aufgerufen hat (Detail, Tagesliste, Board, Manifest-Druck) – Aufbewahrung
365 Tage.
- Automatische Löschläufe (täglicher Wartungslauf) setzen die in Ziffer 9
genannten Fristen technisch durch.
8. Empfänger & Auftragsverarbeitung
Zugriff haben nur berechtigte Personen (Disposition/Verwaltung) im erforderlichen Umfang.
Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Zwecken erfolgt nicht. Eingebunden sind als
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung):
- Hosting/Serverbetrieb: [Anbieter, Serverstandort DE/EU]
(Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen).
- Push-Mitteilungen laufen technisch über den Push-Dienst des jeweiligen
Geräts: Apple (APNs) für iPhone/iPad, bei Browser-Push je nach Browser
Google (FCM), Mozilla oder Microsoft.
Diese Dienste erhalten das Geräte-Kennzeichen (Push-Token) und den Mitteilungstext;
die Texte sind bewusst knapp gehalten (z. B. „Neue Fahrt zugeteilt") und enthalten
keine Gesundheits- oder Standortdaten. Die Anbieter sitzen (auch) in den
USA; die Übermittlung stützt sich auf das
EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln
(Art. 45/46 DSGVO). Push ist für jeden Nutzer freiwillig und jederzeit
abschaltbar.
- Wöchentlicher Fahrauftrags-Bericht per E-Mail: Ist der automatische
Wochenversand eingeschaltet, verlässt eine Liste der Fahrten einer Woche als PDF das Haus –
je nach Einstellung mit Name des Fahrgasts sowie Abhol- und Zieladresse. E-Mail ist kein
gesicherter Übertragungsweg. Empfänger sind ausschließlich die im Portal hinterlegten Adressen;
bei Empfängern außerhalb des Betriebs (z. B. Steuerberater) besteht eine gesonderte
Rechtsgrundlage bzw. ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Auf Wunsch wird der Bericht
ohne Personendaten versandt (Auftragsnummer statt Name, Adressen nur mit Ort).
- Kartendarstellung: Kartenbilder der internen Fahrzeug-Übersichtskarte
stammen von der OpenStreetMap Foundation (Großbritannien; Empfänger
technisch bedingter Abrufdaten, kein Auftragsverarbeiter – Details in Abschnitt 6).
Fahrzeug-, Personen- oder Fahrtdaten werden dabei nicht übertragen.
9. Speicherdauer
Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke oder gesetzliche
Aufbewahrungsfristen erforderlich ist; danach werden sie gelöscht oder anonymisiert.
Anhaltspunkte (im Einzelfall zu prüfen):
- Standortdaten (GPS): Löschung nach 24 Stunden
(nur der jeweils letzte Standort je Fahrzeug bleibt als „wo steht der Wagen?").
- Anmeldeversuche: 90 Tage. Sicherheits-, Änderungs- und
Zugriffsprotokolle (inkl. Art.-9-Zugriffsprotokoll), Mail-Ausgangs- und
Fahrzeug-Statusprotokoll: 365 Tage.
- Auftragseingangs-Nachweis (Mietwagen, § 49 Abs. 4 PBefG):
1 Jahr.
- Fahrten samt Gesundheitsdaten (Krankenfahrten): Kundenname, Telefon,
Adressen und die medizinischen Zusatzangaben werden nach Ablauf der eingestellten
Löschfrist (Standard 24 Monate) automatisch anonymisiert bzw. gelöscht –
die Fahrt selbst bleibt ohne Personenbezug für Auswertungen stehen. Gleiches gilt für
die Gästelisten von Sammeltransporten.
- Arbeitszeit-/Schichtnachweise: mindestens 2 Jahre
(§ 16 ArbZG, § 17 MiLoG), Löschung nach 3 Jahren. Abwesenheiten
(Urlaub/Krankheit): 3 Jahre; entschiedene Urlaubs-/Frei-Anträge: 2 Jahre.
- Fahrtenbuch und steuer-/abrechnungsrelevante Unterlagen: gesetzliche
Aufbewahrung (i. d. R. 10 Jahre, § 147 AO / § 257 HGB); danach
jahrgangsweise Löschung.
- Führerschein-/P-Schein-Kontrollfotos: Löschung nach Bestätigung,
spätestens nach 60 Tagen.
10. Deine Rechte
Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (16), Löschung (17), Einschränkung (18),
Datenübertragbarkeit (20) und Widerspruch (21) sowie das Recht, erteilte Einwilligungen
(z. B. zur GPS-Ortung oder zu Gesundheitsdaten) jederzeit zu widerrufen. Anfragen richtest du
an den Verantwortlichen (Ziffer 1). Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde: [zuständige Landesdatenschutzbehörde].
11. Kontakt
Fragen zum Datenschutz: [E-Mail / Telefon].
Stand: [Datum]
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